Räumung und Entsorgung
Nach einem Todesfall steht in der ersten Zeit die Trauer im Vordergrund. Doch irgendwann müssen sich die Hinterbliebenen um den Nachlass kümmern. Dazu gehören unter anderem die Wohnung des Verstorbenen und das Inventar.
Auch wenn man sich nicht gerne mit diesem Thema auseinandersetzt, sollte man niemals alles dem Zufall überlassen und darauf hoffen, dass sich im Ernstfall alles regeln lässt. Viel eher sollte man sich rechtzeitig mit den wichtigsten Fragen beschäftigen.
Wir klären, welche das sind.
Wie lange läuft der Mietvertrag nach dem Todesfall weiter?
Ein Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Im Gegenteil. Er läuft weiter und geht auf die Erben über. Soll die Wohnung nicht länger genutzt werden, muss der Mietvertrag also fristgerecht gekündigt werden. In diesem Fall haben die Angehörigen ein Sonderkündigungsrecht. Dazu muss man den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach dem Todesfall kündigen. Dann läuft die gesetzliche Frist von 3 Monaten. Solange muss die Miete weiter gezahlt werden.
Übrigens: Der Vermieter kann eine Sterbeurkunde anfordern, wenn die Wohnung im Namen des Verstorbenen gekündigt werden soll. Falls es mehrere Erben gibt, muss die Kündigung auch von allen Erben unterzeichnet werden.
Wer darf eine Haushaltsauflösung vornehmen?
Im Todesfall geht alles, was der Verstorbene hinterlässt in den Besitz der Erben über. Zu dem Nachlass gehören dann auch die Wohnung und alles, was sich darin befindet. Sobald die Erben über den Nachlass verfügen dürfen, können sie auch entscheiden, ob der Haushalt aufgelöst werden soll. Übrigens: Bevor man über eine Wohnungsauflösung nachdenkt, muss man dem Erbe zustimmen und einen Erbschein beantragen
Wer darf die Wohnung des Verstorbenen betreten?
Grundsätzlich hat jeder Erbe das Recht, die Wohnung des Verstorbenen zu betreten. Gibt es keinen Schlüssel, kann man sich an den Vermieter wenden und ihn bitten, die Wohnung zu öffnen. Allerdings sollte man sich dann als Erbe ausweisen können. Zum Beispiel durch einen Erbschein.
Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt, sollte nichts ohne Absprache aus der Wohnung entfernt werden. Falls doch einer der Erbe allein die Wohnung auflöst oder Wertgegenstände mitnimmt, müssen die anderen Erben im schlimmsten Fall klagen.
Übrigens: Wenn der oder die Erben das Erbe ausschlagen, darf die Wohnung auf keinen Fall betreten oder aufgelöst werden.
Was ist, wenn der Verstorbene mit jemandem zusammengelebt hat?
Wenn der Verstorbene nicht allein in der Wohnung gelebt hat, gelten weitere Regelungen.
Egal, ob die Person, die mit im Haushalt lebt im Mietvertrag steht oder nicht – sie hat das vorerst Recht dort weiter zu wohnen und das ändert für die Hinterbliebenen einiges. Angehörige dürfen die Wohnung dann nämlich nur noch mit Zustimmung des Bewohners betreten. Auch der Vermieter darf die Wohnung dann nicht öffnen. Und wenn Angehörige einen eigenen Schlüssel zur Wohnung haben, muss dieser abgegeben werden.
Übrigens: Setzt man sich darüber hinweg, gilt das als Hausfriedensbruch.
Wann darf man mit der Haushaltsauflösung beginnen?
Auf keinen Fall darf man sofort nach dem Todesfall damit beginnen, den Haushalt aufzulösen! Zuerst sollte ein Erbschein vorliegen. Erst dann kann der Haushalt in Eigenregie aufgelöst werden oder ein Unternehmen mit der Haushaltsauflösung beauftragt werden.
Übrigens: Auch in diesem Fall muss man sich in einer Erbengemeinschaft einig sein. Fängt ein Erbe einfach an, Sachen des Verstorbenen auszusortieren oder wegzuwerfen, ist Ärger vorprogrammiert.
Welche Dokumente braucht man für eine Haushaltsauflösung?
Bevor die Angehörigen den Haushalt des Verstorbenen auflösen können, müssen einige bürokratische Hürden genommen werden. Als erstes braucht man einen Totenschein. Der wird von einem Arzt ausgestellt. Der Totenschein ist nötig, um bei den zuständigen Behörden die Sterbeurkunde zu beantragen. In den meisten Fällen wird das vom Bestatter übernommen. Die Ausstellung der Sterbeurkunde dauert in der Regel etwa 1 Woche.
Beim Erbschein wird es dann schon komplizierter. Er wird mit der Sterbeurkunde beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Die Ausstellung kann bis zu sechs Wochen dauern.
Übrigens: Es empfiehlt sich, die Sterbeurkunde in fünf- bis sechsfacher Ausfertigung zu verlangen. Sie wird unter anderem auch für die Kündigung des Mietvertrages gebraucht.
Wieviel Zeit hat man für die Haushaltsauflösung nach dem Todesfall?
Das kommt darauf an, ob man die Wohnung fristgerecht gekündigt hat. In diesem Fall bleiben die drei Monate Kündigungsfrist, um die Wohnung des Verstorbenen auszuräumen und an den Vermieter zu übergeben. Wenn die Miete aus dem Nachlass bezahlt werden kann, sollte man darüber nachdenken, den Mietvertrag später zu kündigen und sich etwas mehr Zeit mit der Haushaltsauflösung zu nehmen. Schließlich dauert die Ausstellung der erforderlichen Dokumente auch schon einige Zeit.
Übrigens: Ist der Zeitrahmen knapp bemessen, ist es ratsam, ein Unternehmen mit der Haushaltsauflösung zu beauftragen.
Wie kann ich die Wohnung auf die Haushaltsauflösung vorbereiten?
Wenn die Auflösung der Wohnung des Verstorbenen durch eine professionelle Firma durchgeführt werden soll, ist keine Vorbereitung nötig. Wer allerdings Erinnerungsstücke oder Unterlagen sichern möchte, sollte das vorher tun. Wenn man sich zum Beispiel nicht sicher ist, ob es Möbelstücke von Wert in der Wohnung gibt, kann sich bei seriösen Wohnungsauflösern Rat holen. Sie können sicher auch Experten benennen, die eine Wertbestimmung vornehmen. Falls man Dinge spenden möchte, sollte man sich auch im Vorfeld der Wohnungsauflösung darum kümmern.
Übrigens: So weh es auch tut – es sind nicht unbedingt alle Einrichtungsgegenstände noch zu gebrauchen. Am besten vertraut man auf den Rat der Profis.
Wer muss bei der Wohnungsauflösung dabei sein?
Muss die Wohnung nach einem Todesfall aufgelöst werden, ist das für die Hinterbliebenen oft etwas sehr Schmerzhaftes. Der Umgang mit den persönlichen Gegenständen des Verstorbenen kann äußerst belastend sein. Also ist es durchaus sinnvoll, ein Unternehmen mit der Auflösung zu betrauen. Wenn die Räumung der Wohnung dann vorgenommen wird, müssen die Auftraggeber nicht vor Ort sein. Übrigens: Falls es einem wichtig ist, dass einzelne Dinge gesichert werden, kann man den Wohnungsauflösern auch eine entsprechende Liste übergeben.