Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Harb Entsorgung
Kameruner Str. 14 | 13351 Berlin | Tel.: 030 9855 5961 | info@harb-entsorgung.de
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Harb Entsorgung, Kameruner Str. 14, 13351 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Entrümpelungs-, Wohnungsauflösungs-, Sperrmüllabholungs- und damit verbundenen Dienstleistungen.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Regelungen für jeweilige Gruppen sind ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsangebot
(1) Harb Entsorgung bietet folgende Dienstleistungen an:
– Entrümpelung von Wohnungen, Häusern, Kellern, Dachböden, Garagen und sonstigen Räumlichkeiten
– Wohnungsauflösung und Haushaltsauflösung (inkl. Nachlassabwicklung nach Todesfall)
– Betriebsauflösungen und gewerbliche Räumungen
– Sperrmüllabholung mit Abbau- und Trageservice
– Entsorgung und fachgerechte Trennung von Abfällen
– Wertanrechnung verwertbarer Gegenstände
– Buchbare Zusatzleistungen: Malerarbeiten, Instandsetzung, Rückbauten, Montageservice (durch Partnerbetriebe)
(2) Der Auftragnehmer führt seine Leistungen hauptsächlich im Großraum Berlin und Brandenburg durch. Leistungen außerhalb dieses Gebietes bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Gesamtverantwortung verbleibt beim Auftragnehmer.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch:
– die schriftliche oder elektronische (per E-Mail) Auftragsbestätigung des Auftraggebers, oder
– die ausdrückliche mündliche Bestätigung des Auftrags (telefonisch oder vor Ort), sofern diese anschließend schriftlich dokumentiert wird.
(3) Bei größeren Aufträgen (Wohnungsauflösungen, Haushaltsauflösungen, Betriebsauflösungen) wird vor Vertragsschluss in der Regel eine kostenfreie Besichtigung vor Ort durchgeführt, um ein verbindliches Festpreisangebot erstellen zu können.
(4) Das Angebot des Auftragnehmers enthält alle wesentlichen Leistungsbestandteile inkl. An- und Abfahrtskosten, Personalkosten, Haftpflichtversicherung, Demontagen sowie Entsorgungsgebühren (Festpreisgarantie), soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
(5) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises führen.
§ 4 Preise, Zahlung und Fälligkeit
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind.
(2) Zahlungsmöglichkeiten:
– Barzahlung bei Leistungserbringung
– Überweisung vor oder nach Leistungserbringung gemäß Rechnungsstellung
– Direktabrechnung über Dritte (Jobcenter, Sozialamt, Erbengemeinschaften, Insolvenzverwalter etc.) bei Vorlage einer gültigen Kostenübernahmeerklärung oder Abtretungserklärung
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte) zu berechnen. Das Recht auf Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Auftragsbestätigung eine Anzahlung von bis zu 25 % des vereinbarten Netto-Auftragswertes zu verlangen. Die Anzahlung wird auf eine etwaige Ausfallpauschale gemäß § 6 angerechnet.
(6) Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 5 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Leistungstermin:
– die zu entrümpelnden oder aufzulösenden Räumlichkeiten für das Team des Auftragnehmers zugänglich sind
– ggf. erforderliche Genehmigungen (z. B. für Halteverbot, Aufzugnutzung) rechtzeitig eingeholt wurden
– alle Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, eindeutig gekennzeichnet oder gesichert sind
– eine befugte Person (Auftraggeber oder Beauftragter) für Rückfragen erreichbar ist
(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Leistungserbringung, gehen hierdurch entstehende Mehrkosten (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrt) zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verfügung über die zu entsorgenden Gegenstände berechtigt ist, bzw. dass er die erforderlichen Vollmachten hierzu besitzt.
(4) Gefährliche Stoffe (z. B. Chemikalien, Asbest, Sonderabfälle) sind dem Auftragnehmer vor Leistungsbeginn vollständig anzuzeigen. Mehrkosten für die Sonderentsorgung solcher Stoffe trägt der Auftraggeber.
§ 6 Stornierung und Ausfallentschädigung
§ 6.1 Verbindlichkeit der Auftragsbestätigung
Mit der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber kommt ein verbindlicher Werkvertrag zustande. Der Auftragnehmer plant ab diesem Zeitpunkt Personal, Fahrzeuge sowie Entsorgungskapazitäten verbindlich für den vereinbarten Leistungstermin ein.
§ 6.2 Stornierung durch den Auftraggeber – Ausfallpauschalen
Der Auftraggeber ist berechtigt, einen bestätigten Auftrag schriftlich (per E-Mail oder postalisch) zu stornieren. Im Falle einer Stornierung gelten folgende gestaffelte Ausfallpauschalen, berechnet auf den vereinbarten Netto-Auftragswert:
Stornozeitpunkt Ausfallpauschale
Mehr als 14 Tage vor dem Leistungstermin Kostenfrei
8 bis 14 Tage vor dem Leistungstermin 25 % des Netto-Auftragswertes
3 bis 7 Tage vor dem Leistungstermin 50 % des Netto-Auftragswertes
1 bis 2 Tage vor dem Leistungstermin 75 % des Netto-Auftragswertes
Am Leistungstag oder nach Anreise des Teams 100 % des Netto-Auftragswertes
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung beim Auftragnehmer. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Harb Entsorgung behält sich das Recht vor, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen.
§ 6.3 Terminverschiebung
Eine einmalige Verschiebung des Leistungstermins ist bis spätestens 7 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Termin kostenfrei möglich, sofern ein Ausweichtermin innerhalb von 60 Tagen vereinbart wird und die Kapazitäten des Auftragnehmers dies zulassen. Spätere Terminverschiebungen werden wie eine Stornierung nach § 6.2 behandelt.
§ 6.4 Höhere Gewalt
Bei nachweislichen Ereignissen höherer Gewalt (z. B. schwere Erkrankung mit ärztlichem Attest, Todesfall in der unmittelbaren Familie, behördlich angeordnete Schließungen) kann der Auftragnehmer nach billigem Ermessen auf die Ausfallpauschale ganz oder teilweise verzichten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
§ 6.5 Stornierung durch den Auftragnehmer
Muss der Auftragnehmer einen bestätigten Auftrag aus eigenem Verschulden absagen, werden bereits geleistete Anzahlungen unverzüglich und vollständig erstattet. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 7 Haftung und Versicherung
(1) Harb Entsorgung haftet für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für:
– Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers über die zu entsorgenden Gegenstände entstehen
– Schäden an Gegenständen, die nicht zur Entsorgung freigegeben waren, aber irrtümlich als solche gekennzeichnet wurden
– Wertverluste bei Gegenständen, die der Auftraggeber zur Wertanrechnung freigegeben hat
(4) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung (Allianz Versicherung AG) sowie eine Güterversicherung (Rhion Versicherung). Auf Wunsch werden die entsprechenden Versicherungsnachweise vorgelegt.
(5) Schadensanzeigen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Feststellung des Schadens schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Verspätet angezeigte Schäden können nur berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber nachweist, dass der Schaden durch den Auftragnehmer verursacht wurde.
§ 8 Entsorgungsnachweis und Dokumentation
(1) Jeder Auftraggeber erhält nach Leistungserbringung eine ordnungsgemäße Rechnung, die alle erbrachten Leistungen, den Leistungsort, den Leistungsempfänger und die ausgewiesene Mehrwertsteuer detailliert auflistet.
(2) Auf Anfrage stellt der Auftragnehmer einen detaillierten Entsorgungsnachweis aus, der Art, Menge, Ort und Zeitpunkt der fachgerechten Entsorgung dokumentiert. Dieser kann für Behörden, Hausverwaltungen oder Ämter verwendet werden.
(3) Harb Entsorgung entsorgt alle übernommenen Gegenstände fachgerecht und umweltkonform. Die Trennung nach Abfallkategorien und Übergabe an staatlich zugelassene Entsorgungsbetriebe ist fester Bestandteil des Leistungsprozesses.
§ 9 Wertanrechnung
(1) Harb Entsorgung bietet die Möglichkeit, verwertbare Gegenstände (z. B. Antiquitäten, Möbel, Elektrogeräte, Fahrzeuge, Schmuck, Kunstgegenstände) auf den vereinbarten Auftragswert anzurechnen, sofern diese für den Auftragnehmer wirtschaftlich verwertbar sind.
(2) Die Wertanrechnung erfolgt auf Basis einer Schätzung durch den Auftragnehmer und bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung im Angebot oder der Auftragsbestätigung. Ein Anspruch auf Wertanrechnung besteht nicht.
(3) Mit der Freigabe zur Wertanrechnung überträgt der Auftraggeber das Eigentumsrecht an den betreffenden Gegenständen auf den Auftragnehmer.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung, Rechnungsstellung und gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Subunternehmer, Entsorgungsbetriebe) oder gesetzliche Pflichten dies erfordern.
(3) Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf www.harb-entsorgung.de abrufbar.
§ 11 Verbraucherrecht / Widerrufsrecht
(1) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben bei Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. telefonisch, per E-Mail) oder im Fernabsatz grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
(3) Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher bei Vertragsschluss übergeben.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Berlin.
(3) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(5) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.(6) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website www.harb-entsorgung.de abrufbar.