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Wer zahlt die Wohnungsauflösung im Todesfall?

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Wenn ein Angehöriger stirbt, möchte sich niemand mit Formalitäten auseinandersetzen. Aber leider gibt es viele gesetzliche Pflichten, die erledigt werden müssen. Eine Wohnungsauflösung steht an.

Inhaltsverzeichnis

Wenn ein Angehöriger stirbt, möchte sich niemand mit Formalitäten auseinandersetzen. Aber leider gibt es viele gesetzliche Pflichten, die erledigt werden müssen. Unter anderem muss sich um die Wohnung oder das Haus gekümmert werden. Keine leichte Aufgabe, denn in der Regel hinterlässt ein Mensch einen vollständigen Hausstand mit Möbeln, Kleidung und persönlichen Gegenständen. Wir erklären, worauf bei einer Haushaltsauflösung zu achten ist.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Handelt es sich bei der Wohnung oder dem Haus um ein Mietobjekt läuft der Mietvertrag weiter. Auch, wenn der Mieter verstorben ist. Erben haben die gesetzliche Pflicht, den Vermieter innerhalb eines Monates über den Tod des Mieters zu informieren. Wollen Sie den Mietvertrag übernehmen und Haus oder Wohnung weiter nutzen, haben Sie alles erledigt.

Falls nicht, tritt ein Sonderkündigungsrecht in Kraft. Das erlaubt, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Man sollte unbedingt auf eine fristgerechte Kündigung achten, weil der Mietvertrag sonst weiter läuft und Kosten anfallen.

Im Normalfall bleiben nach der Kündigung dann 3 Monate Zeit, um den Haushalt aufzulösen und die Wohnung an den Vermieter zu übergeben.

Denken Sie bitte auch an alle anderen Verträge, wie Strom, Telefon, Versicherung oder GEZ. Auch diese müssen fristgerecht gekündigt werden.

Wenn ein Angehöriger stirbt haben die Erben umfangreiche Aufgaben bei der Wohnungsauflösung.
Ein Todesfall bedeutet große Veränderung

Wer muss die Kosten für eine Wohnungsauflösung übernehmen?

Wenn ein Mensch verstirbt, geht sein Nachlass auf die Erben über. Das bedeutet, dass diese auch für die Wohnungsauflösung zuständig sind und die Kosten dafür tragen müssen. Gibt es keine Erben oder wird das Erbe ausgeschlagen, muss im Regelfall der Vermieter für die Auflösung des Hausstandes sorgen.

In einigen Fällen zahlt das Sozialamt die Haushaltsauflösung. Zum Beispiel, wenn die Erben nicht zahlungsfähig sind, sich in Insolvenz befinden oder Grundsicherung beziehen. Allerdings wird die Kostenübernahme durch das Amt sehr eingehend geprüft und dauert eine Weile. Denken Sie also daran, den Antrag rechtzeitig einzureichen.

Was muss bei einer Wohnungsauflösung beachtet werden?

Soll die Wohnung an den Vermieter übergeben werden, müssen nicht nur Möbel, Kleidung, Persönliches und Hausrat ausgeräumt werden. Denken Sie bitte auch daran, Strom, Wasser, Heizung oder Gas abzustellen und die Endabrechnung beim jeweiligen Versorger anzufordern. Es stehen auch noch die Mietnebenkosten an. Diese wird der Vermieter in einer Betriebskostenabrechnung zusammenstellen und abrechnen.

Wohin mit dem Hausrat bei einer Wohnungsauflösung?

Viele Dinge aus dem Nachlass sind sicher noch gut zu gebrauchen. Nach einer Haushaltsauflösung können Möbel oder Haushaltsgeräte verschenkt oder verkauft werden. Auch in Ihrer Nähe gibt es sicher ein Sozialkaufhaus oder Vereine, die eine Spende dankbar annehmen. Persönliche Gegenstände können als Erinnerung in der Familie bleiben.

Soll ein Großteil aber entsorgt werden, gilt es einiges zu beachten.

In den meisten Gemeinden kann nur eine gewisse Menge an Sperrmüll kostenfrei entsorgt werden. Für alles, was darüber hinausgeht, muss man zahlen. Unter Umständen sind Container nötig. Außerdem können bestimmte Haushaltsgegenstände, wie Elektrogeräte zum Beispiel, nur als Sondermüll entsorgt werden. Persönliche Unterlagen, wie Verträge, Abrechnungen oder Bescheide sollten unbedingt so vernichtet werden, dass sie nicht mehr lesbar sind. Also in Streifen geschnitten oder gerissen werden.

Der Hausrat türmt sich vor der Entsorgung in den Wohnräumen.
Berge von Hausrat in Wohnung, Dachboden und Keller

Welche Vorteile hat die Wohnungsauflösung in Eigenregie?

Übernimmt man die Auflösung des Haushaltes selbst, kann man entscheiden, was entsorgt und was verwertet werden soll. Mit dem Verkauf von Möbeln oder anderen Dingen kann auch noch ein Erlös erzielt werden. Zum Beispiel für ausstehende Zahlungen an Versorger oder an den Vermieter. Außerdem hat man die Gelegenheit, sich in Ruhe von dem Verstorbenen zu verabschieden und sein Leben und seine Vorlieben noch einmal Revue passieren lassen.

Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, denken Sie bitte daran, als erstes Verderbliches aus dem Kühlschrank oder den Vorräten zu entsorgen. Andernfalls drohen böse Überraschungen. Dazu ist es ratsam, die Wohnung regelmäßig zu lüften.

Welche Nachteile gibt es dabei?

Sich um den Hausstand eines lieben Angehörigen zu kümmern, kann emotionalen Stress auslösen. Die Entscheidung, was mit einzelnen Dingen geschehen soll, ist nicht leicht zu treffen. Als Familienmitglied fällt das loslassen einfach schwer. Unterschätzen Sie diese Situation nicht.

Dazu kommt der Zeitdruck. Die Wohnung muss innerhalb einer bestimmten Frist geräumt und übergeben werden. Natürlich besenrein. Schaffen Sie das nicht, sind weitere Mietzahlungen fällig.

Einen Haushalt aufzulösen ist schwere Arbeit. Es müssen Möbel auseinandergebaut, Kisten gepackt und alles möglicherweise mehrere Treppen hinuntergetragen werden. Bitte unterschätzen Sie den Aufwand nicht.

Viele glauben, dass sie mit der Eigenleistung Geld sparen können. Der Effekt ist allerdings gering. Zwar müssen Sie die Entsorgungs-Firma nicht bezahlen, Kosten für die Entsorgung laufen aber trotzdem auf.

Welche Vorteile hat ein professionelles Entsorgungs-Team?

Profis sind geübt, schnell und halten die Termine ein, die die Auftraggeber setzen. Sie brauchen nur einen Bruchteil der Zeit, die man selbst mit der Auflösung verbringen würde. Die Wohnung wird leer und sauber übergeben. Alles wird nach geltenden Richtlinien entsorgt. Sie müssen sich also um nichts mehr kümmern.

Legen Sie den Termin am besten so, dass Sie vor der professionellen Auflösung schon das aus der Wohnung holen, was noch verkauft oder aufgehoben werden soll. Denken Sie dabei auch an Wertgegenstände oder persönliche Unterlagen, die auf keinen Fall entsorgt werden dürfen.

Entsorgungs-Firmen rechnen meist nach Menge ab. Sind einige Gegenstände schon vorher ausgeräumt, können Sie Kosten sparen.

Nach einem Todesfall gibt es bei der Wohnungsauflösung viel zu beachten.
Verzweiflung nach Todesfall

Wie lange dauert eine professionelle Haushaltsauflösung?

Das hängt von der Größe der Wohnung und der Menge des Hausrates ab. Kommen noch Keller und Garage dazu, muss etwas mehr Zeit eingeplant werden. Das Ausräumen und Entsorgen kann zwischen einigen Stunden und mehreren Tagen dauern. Wir machen Ihnen gern ein kostenfreies Angebot!

Check-Liste

– Kümmern Sie sich um Haustiere. Nehmen Sie Kontakt mit einem Tierheim auf oder sorgen Sie selbst   für die Unterbringung.

– Entsorgen Sie Verderbliches aus dem Kühlschrank und gehen Sie auch weitere Vorräte durch.

– Stellen Sie vorsorglich Strom, Gas und Wasser ab.

– Benachrichtigen Sie den Vermieter und sprechen Sie mit ihm über die Nachnutzung.

– Kündigen Sie die Wohnung und achten Sie dabei auf die Fristen.

– Machen Sie eine Aufstellung über alle Verträge, die zur Wohnung gehören und kündigen Sie diese.

(Strom, Gas, Wasser, Telefon, Fernsehen und Streaming-Dienste, GEZ, Versicherung, Parkplatz, Dauerauftrag Miete, Zeitschriften-Abo)

– Sichern Sie als erstes Wertgegenstände, wichtige Unterlagen und Persönliches.

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